Anerkennung Gutachten

Das pädagogische AFS-Testverfahren wird als Meilenstein der pädagogischen Forschung gesehen und ist ein ausgezeichnetes und seit mehr als 10 Jahren bewährtes Werkzeug, welches auf pädagogisch-didaktischer Ebene zur Feststellung einer Leg./LRS/Dys./Rechenschwäche in über 50 Ländern verwendet wird. Es wird in der pädagogischen Förderdiagnostik verwendet und ist ausschließlich Legasthenie- und DyskalkulietrainerInnen vorbehalten. Damit ist gewährleistet, dass nicht nur Feststellungen getroffen werden, sondern auch aus den Informationen ein individueller Förderplan erstellt wird. Das Testverfahren ist in erster Linie dazu gedacht, den TrainerInnen in der Arbeit hilfreich zu sein.

In Deutschland ist, wenn Förderungen nach §35a angestrebt werden wie eine finanzielle Unterstützung oder ein Notenschutz, eine multiaxiale Diagnostik die Voraussetzung. Dies ist gesetzlich so festgelegt. Auch Betroffene, welche keine Sekundärauffälligkeiten aufweisen, müssen diesen Prozess durchlaufen. Die alleinige Feststellung auf pädagogischer Ebene reicht also nicht aus, um dem Gesetz zu entsprechen. Dies wiederum hat aber nichts mit der Wertigkeit des AFS-Testverfahrens zu tun. Eine multiaxiale Diagnostik ist allerdings ohne eine pädagogische Förderdiagnostik wertlos.

Es gibt kein psychologisches Testverfahren, mit dem man einzig und alleine eine Leg./LRS/Dys./Rechenschwäche feststellen könnte! Alle Testverfahren, hauptsächlich IQ-Tests – die meisten stellen den IQ-Wert mittels Sinneswahrnehmungsleistungen fest – und auch LRS-Tests (diese sind gerade bei legasthenen Menschen sehr wenig aussagekräftig, weil ihre Lese- und Schreibleistungen stark schwanken und verfassungsabhängig sind) sind dazu leider wenig hilfreich, dennoch halten öffentliche Stellen, an diese Art von Feststellung noch immer fest, our website, weil es gesetzlich so definiert ist.

Unberührt davon bleibt jedoch, dass der einzelne Lehrer im Unterricht sehr wohl ein pädagogisches Gutachten bzw. ein AFS-Test Ergebnis anerkennen und somit auf das legasthene Kind Rücksicht nehmen kann und z.B. die mündlichen Leistungen stärker bewertet als die schriftlichen. Dies kann erfolgen, wenn der Lehrer für die Thematik sensibilisiert ist. Es ist aber zu beobachten, dass auch in deutschen Schulen LehrerInnen immer häufiger auf die pädagogischen Feststellungen durch KollegInnen reflektieren und den betroffenen Kindern zumindest Verständnis entgegen bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Livia R. Pailer-Duller
für den EÖDL, KLL und das DRC

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